Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (OPTIMA Versandhandel GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://optima-shop.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 13.11.2025 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 13.11.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

OPTIMA Versandhandel GmbH
Pfuelstr. 6
10997 Berlin
E-Mail: info@optima-berlin.de
Service Rufnummer bis auf weiteres: +49 157 76903476

Geschäftsführer: Peter Jaroszek und Andrzej Ostrowski
Registergericht: Berlin (Charlottenburg), HRB 127504 B
Ust-IdNr: DE272237167

https://optima-shop.de/kontakt/

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 157 76903476

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Teile dieser Website sind nicht vollständig mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit vereinbar.
    Folgende Inhalte und Funktionen weisen derzeit noch Einschränkungen auf:
  • Verlinkte Bilder ohne Alternativtexte: Einige verknüpfte Bilder enthalten noch keine aussagekräftigen Alternativtexte. Nutzer*innen von Screenreadern können daher den Zweck dieser Elemente nicht vollständig erfassen.
  • Geringer Farbkontrast: Bei einzelnen Texten und grafischen Elementen ist der Farbkontrast zum Hintergrund zu niedrig, was die Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Personen beeinträchtigen kann.
  • Übersprungene Überschriftenebenen: Die Reihenfolge der Überschriften folgt nicht auf allen Seiten einer logischen Struktur, was die Orientierung mit assistiven Technologien erschwert.
  • Redundante Links: Manche Links verweisen mehrfach auf denselben Zielinhalt, was zu unnötigen Wiederholungen bei der Nutzung von Screenreadern führen kann.
  • Sehr kleine Schriftgrößen: Einzelne Textbereiche sind in einer zu kleinen Schriftgröße dargestellt und daher nicht optimal lesbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen und die Zugänglichkeit unserer Website weiter zu verbessern.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

  • Ältere Bild- und Linkelemente aus früheren Website-Versionen,
  • Designelemente, deren Anpassung einen vollständigen Relaunch erfordern würde.

Wir bemühen uns, diese Barrieren schrittweise zu reduzieren. Bei neuen oder überarbeiteten Inhalten achten wir darauf, dass diese die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • Kontaktmöglichkeit: Nutzer können uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@optima-berlin.de kontaktieren, um Informationen oder Dokumente in einer barrierefreien Form zu erhalten.
  • Telefonische Auskunft: Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie gerne telefonisch und stellen die gewünschten Informationen auf Anfrage in einem geeigneten Format bereit.

Evaluationsmethode

Die Methodik dieser Erklärung umfasst einen Selbsttest sowie einen zusätzlichen Konformitätstest durch Dritte mithilfe des Tools WAVE (Web Accessibility Evaluation Tools). Die Prüfung erfolgte in den Browsern Chrome, Edge, Firefox und Safari.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Zu den derzeit laufenden und geplanten Maßnahmen gehören insbesondere:

  • Regelmäßige Überprüfung der Website: Unsere Seiten werden fortlaufend mit automatischen Prüfwerkzeugen (z. B. WAVE) sowie manuellen Tests überprüft, um bestehende Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende, die mit der Erstellung oder Pflege von Webinhalten betraut sind, werden regelmäßig zu den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit geschult.
  • Technische Optimierung: Bei zukünftigen Design- und Systemanpassungen wird die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Beginn an berücksichtigt („Accessibility by Design“).
  • Barrierefreie Dokumente: Neue oder überarbeitete PDF-Dateien und andere Download-Inhalte werden, soweit möglich, barrierefrei erstellt.
  • Feedback-Integration: Hinweise und Rückmeldungen von Nutzer*innen werden ausgewertet und in die laufende Verbesserung der Website einbezogen.

Unser Ziel ist es, allen Besucher*innen einen möglichst barrierefreien Zugang zu unseren Online-Angeboten zu ermöglichen und die Zugänglichkeit unserer Inhalte stetig zu erhöhen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IKT-Steuerung
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Telefon: 030 90223-1525 oder -1526
Fax: 030 9028-4341 oder -4239
E-Mail: Digitale-Barrierefreiheit@senInnDS.berlin.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.11.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.11.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24